Am Sonntag, 09. Mai 2021 wurde im Landkreis Waldshut die Sieben-Tages-Inzidenz von 150 Neuinfektionen am dritten Tag in Folge überschritten. Somit sind laut der Bundes-Notbremse ab Dienstag, 11. Mai 2021 in Einzelhandelsgeschäften des nicht-täglichen Bedarfs keine Terminvereinbarungen mehr möglich, sondern nur noch Abholungen mit Vorbestellung. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind davon weiterhin ausgenommen.
Ausschlaggebend dafür sind die Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts (RKI), die täglich am Vormittag veröffentlicht werden. Das RKI veröffentlichte am 07.05.2021 einen Wert von 155,6, am 08.05.2021 einen Wert von 152,0 und am heutigen Sonntag 150,9. Trotz sinkender Inzidenz sind die Vorgaben der Bundes-Notbremse erfüllt.
Sinkt der Wert wieder und liegt fünf Tage in Folge unter 150, wird die Möglichkeit zur Terminvereinbarung wieder gestattet, sofern es zu diesem Zeitpunkt nicht neue landesweite Regelungen gibt.
Die bereits ab dem 26. April geltenden Maßnahmen aufgrund der Bundes-Notbremse wegen der Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen haben weiterhin Gültigkeit.
Den täglich gültigen Inzidenz-Status, von dem derzeit der Umfang der Schutzmaßnahmen abhängig ist, zeigt das Landratsamt aktuell auf seiner Homepage unter https://www.landkreis-waldshut.de.
Zu den Geschäften des täglichen Bedarfs zählen:
– Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung,
– Getränkemärkte,
– Reformhäuser,
– Babyfachmärkte,
– Apotheken,
– Sanitätshäuser,
– Drogerien,
– Optiker,
– Hörakustiker,
– Tankstellen,
– Stellen des Zeitungsverkaufs,
– Buchhandlungen,
– Blumenfachgeschäfte,
– Tierbedarfsmärkte,
– Futtermittelmärkte,
– Gartenmärkte
– Großhandel
Die Feststellung der Überschreitung der Inzidenz von 150 finden Sie hier.
Quelle: Pressemeldung des LRA Waldshut