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444 Infizierte im Landkreis, davon 74 Personen minderjährig! Verschärfung im Einzelhandel ab 11. Mai 2021

Seit Freitag sind 40 Neuinfektionen und 18 genesene Personen zu verzeichnen. Von den 444 Infizierten sind 74 Personen minderjährig und 14 Personen sind älter als 70 Jahre.

Die aktuell steigenden Corona-Zahlen stehen in Zusammenhang mit kleineren, mittleren und auch größeren Ausbrüchen in Firmen u.a. in Stühlingen, St. Blasien, Murg und Albbruck. Da meist auch Familienangehörige betroffen sind, wirkt sich das auf die Infektionslage aus.

Im Landkreis Waldshut ist die britische Mutation die dominante Virusvariante. In der 17. Kalenderwoche wurde bisher bei 85,5 % aller Neuinfektionen eine Mutation festgestellt. Da die Sequenzierung häufig bis zu einer Woche dauert, ist es möglich, dass dieser Prozentsatz in den nächsten Tagen noch ansteigt. In der Woche davor lag der Anteil an Virusmutationen bei 75,7 % der Neuinfektionen.

Zurzeit befinden sich 10 Personen in stationärer Behandlung in Kliniken innerhalb und außerhalb des Landkreises. Davon befindet sich eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.

Die selbst berechnete 7-Tage-Inzidenz liegt bei 169,0 (Freitag 163,2).

Die bundeseinheitlichen Beschränkungen bei einer Inzidenz über 100 sind im Zuge des neuen Infektionsschutzgesetzes abhängig von den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das RKI gibt für den Landkreis am 09.05.2021 eine 7-Tage-Inzidenz von 150,9 an.

Überschreitung der Inzidenz von 150 Neuinfektionen im Landkreis Waldshut – Verschärfung im Einzelhandel ab 11. Mai 2021

Am Sonntag, 09. Mai 2021 wurde im Landkreis Waldshut die Sieben-Tages-Inzidenz von 150 Neuinfektionen am dritten Tag in Folge überschritten. Somit sind laut der Bundes-Notbremse ab Dienstag, 11. Mai 2021 in Einzelhandelsgeschäften des nicht-täglichen Bedarfs keine Terminvereinbarungen mehr möglich, sondern nur noch Abholungen mit Vorbestellung. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind davon weiterhin ausgenommen.

Ausschlaggebend dafür sind die Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts (RKI), die täglich am Vormittag veröffentlicht werden. Das RKI veröffentlichte am 07.05.2021 einen Wert von 155,6, am 08.05.2021 einen Wert von 152,0 und am heutigen Sonntag 150,9. Trotz sinkender Inzidenz sind die Vorgaben der Bundes-Notbremse erfüllt.

Sinkt der Wert wieder und liegt fünf Tage in Folge unter 150, wird die Möglichkeit zur Terminvereinbarung wieder gestattet, sofern es zu diesem Zeitpunkt nicht neue landesweite Regelungen gibt.

Die bereits ab dem 26. April geltenden Maßnahmen aufgrund der Bundes-Notbremse wegen der Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen haben weiterhin Gültigkeit.

Den täglich gültigen Inzidenz-Status, von dem derzeit der Umfang der Schutzmaßnahmen abhängig ist, zeigt das Landratsamt aktuell auf seiner Homepage unter https://www.landkreis-waldshut.de.

Zu den Geschäften des täglichen Bedarfs zählen:

– Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung,
– Getränkemärkte,
– Reformhäuser,
– Babyfachmärkte,
– Apotheken,
– Sanitätshäuser,
– Drogerien,
– Optiker,
– Hörakustiker,
– Tankstellen,
– Stellen des Zeitungsverkaufs,
– Buchhandlungen,
– Blumenfachgeschäfte,
– Tierbedarfsmärkte,
– Futtermittelmärkte,
– Gartenmärkte
– Großhandel

Die Feststellung der Überschreitung der Inzidenz von 150 finden Sie hier​​​​.

Quelle: Pressemeldung des LRA Waldshut