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Ab morgen wieder strengere Corona Regeln im Landkreis Waldshut!

Ab morgen, Dienstag, 03.08.2021, gelten im Landkreis Waldshut wieder strengere Corona-Regeln. Mit einem Wert von 16,4 veröffentlichte das Landesgesundheitsamt heute zum fünften Mal in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 10, so dass für den Landkreis nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab dem 03.08.2021 die Inzidenzstufe 2 gilt.

Damit werden einige Lockerungen zurückgenommen:

  • Es dürfen sich nur noch 15 Personen aus bis zu vier Haushalten treffen (wobei Kinder unter 14 Jahren aus diesen Haushalten nicht mitzählen, ebenso wie bis zu fünf weitere Kinder unter 14 Jahren).
  • Bei privaten Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten oder Geburtstage) sind innen wie außen maximal 200 Personen zugelassen. In geschlossen Räumen müssen die Personen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
  • Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Theater, Flohmarkt etc.) dürfen im Freien mit maximal 750 Personen stattfinden. Ab 200 Personen gilt Maskenpflicht ab 6 Jahren. In geschlossenen Räumen sind öffentliche Veranstaltungen auf 250 Personen begrenzt. Alternativ gelten Regelungen in Abhängigkeit von der zugelassenen Kapazität, wobei die Personen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen.

Keine Änderungen gibt es beispielsweise bei Freizeiteinrichtungen (z.B. Schwimmbäder), Kultureinrichtungen (z.B. Bibliotheken, Museen), in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Nagelstudio) sowie bei Beherbergungsbetrieben.

Einen genauen Überblick darüber, welche Maßnahmen gelten, gibt es unter:

https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/informationen-zum-neuartigen-coronavirus/massnahmen-ab-28062021.

Sollten die Inzidenzzahlen fünf Tage in Folge über dem Schwellenwert von 35 liegen, treten die Verschärfungen der Inzidenzstufe 3 in Kraft. Für eine Rückkehr in Inzidenzstufe 1 muss der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 10 liegen. Ausschlaggebend sind jeweils die gemeldeten Inzidenzwerte des Landesgesundheitsamts. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird vom Landratsamt Waldshut öffentlich bekannt gemacht.

Weitere Infos gibt es hier: www.landkreis-waldshut.de.

Quelle: Pressemeldung des Landkreis Waldshut