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Baden-Württemberg verschärft Quarantäneregeln und Regeln für Reiserückkehrer!

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Baden-Württemberg verschärft Quarantäneregeln drastisch!

14 statt zehn Tage Quarantäne – Bisher mussten Personen, die in direktem Kontakt zu einer infizierten Person standen (Kategorie 1) für zehn Tage in Quarantäne. Dies wurde nun auf 14 Tage geändert! Auch für Reiserückkehrer ändert sich einiges!

Achtung Reiserückkehrer und sonstige #Quarantäne Fälle die unter keine der bekannten Ausnahmen fallen. Heute wurden Änderungen in der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne sowie Corona-Verordnung Absonderung vom Land vorgenommen!

Änderungen Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne:

– Einreisende aus Hochinzidenzgebieten können sich nicht mehr aus der zehntägigen Quarantäne freitesten. Es muss also immer 10 Tage in Quarantäne auch mit einem negativen Test.
– Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen in eine vierzehntägige Quarantäne können sich nicht aus der Quarantäne freitesten. Müssen also immer 14 Tage in Quarantäne.
– Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit
Genesene sind nur noch drei, statt bisher sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit!

Änderungen Corona-Verordnung Absonderung:

– Neue Begriffsbestimmungen für „besorgniserregende Virusvarianten“ (Variants of Concern, VoC) und „Kontaktpersonen der Kontaktperson“
– Cluster-Schüler*innen können sich ab dem fünften Tag freitesten, sobald feststeht, dass bei der positiv getesteten Person keine besorgniserregende Virusvariante festgestellt wurde.
– Die Quarantänedauer (Absonderung) von Kontaktpersonen der Kategorie I, haushaltsangehörigen Personen sowie Kontaktpersonen der Kategorie Cluster-Schüler beträgt wieder einheitlich 14 Tage.
– Regelung zur
Quarantänepflicht für Kontaktpersonen der Kontaktperson.
– Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit.
-Genesene sind nur noch drei, statt bisher sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit. Quelle: Land Baden-Württemberg Link in den Kommentaren

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/

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