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“Bubatz” wird auch in Deutschland legal

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Eine Entscheidung bezüglich des vorgeschlagenen Cannabis-Gesetzes wurde vor wenigen Minuten im Bundesrat getroffen. Der Vorschlag, einen Vermittlungsausschuss einzusetzen, wurde nicht angenommen. Damit ist jetzt der Weg zur Teil-Legalisierung ab 1. April frei.

Die Zustimmung des Bundesrates zum neuen Cannabisgesetz

In der heutigen Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 wurde das Gesetzesvorhaben zur Cannabisregulierung gebilligt. Initiativen, die eine Anrufung des Vermittlungsausschusses forderten, konnten sich nicht durchsetzen.

Legaler Besitz und Konsum begrenzter Mengen

Mit dem neuen Gesetz wird ein Schritt hin zur regulierten Teilfreigabe von Cannabis vollzogen. Es gestattet den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch und erweitert diese Menge auf bis zu 50 Gramm für den privaten Raum. Zusätzlich legalisiert es den Anbau von maximal drei Cannabispflanzen pro Haushalt, wobei die Ernte ausschließlich dem Eigenbedarf dienen und nicht weitergegeben werden darf.

Weiterhin restriktive Handhabung bei Jugendlichen

Das Gesetz behält das Verbot von Besitz und Konsum von Cannabis für Minderjährige bei. Erwachsene dürfen in der Anwesenheit von Jugendlichen kein Cannabis konsumieren. Zusätzlich wird der Konsum in der Öffentlichkeit in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr untersagt.

Anbauvereinigungen statt legalem An- und Verkauf

Der Handel mit Cannabis bleibt nach wie vor illegal! Für Interessierte, die keinen Eigenanbau betreiben wollen, bietet sich die Möglichkeit, sich Anbauvereinigungen anzuschließen. Diese Vereinigungen, die in Form von eingetragenen nicht-wirtschaftlichen Vereinen oder Genossenschaften existieren, dürfen eine Mitgliederanzahl von 500 nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft Minderjähriger ist verboten. Erwachsene dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung aktiv sein und müssen an den Anbauprozessen teilnehmen. Das Gesetz sieht keine rein passive Mitgliedschaft vor, die ausschließlich auf den Erwerb von Cannabis abzielt. Ein Beispiel für eine solche Vereinigung ist der bereits 2023 gegründete Verein CSC Starnabis e.V. Tiengen in unserem Landkreis.

Inkraftsetzung des Gesetzes

Mit der Zustimmung des Bundesrates steht nun der Verkündung des Gesetzes und seinem Inkrafttreten zum 1. April 2024 nichts mehr im Wege.

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