Zwei inzwischen rechtskräftig verurteilte Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren fuhren im Landkreis Waldshut mit einem nicht zugelassenen Motorrad und einem hochmotorisierten PKW ein Kraftfahrzeugrennen. Die Verurteilten fuhren riskant, verkehrswidrigen und überschritten mehrfach bis zu 60 km/h die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Dabei filmten sich die Verurteilten mit einer sogenannten “Action-Kamera”. Der Motorradfahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Er wurde wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sowie eines Betäubungsmitteldelikts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung und einer zehnmonatigen Fahrerlaubnissperre durch das Amtsgericht Bad Säckingen – Schöffengericht – rechtskräftig verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen beantragte gegen den PKW-Fahrer den Erlass eines Strafbefehls wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen sowie die Einziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre zur Wiedererteilung für fünf Monate. Der Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht Bad Säckingen erlassen und ist ebenfalls rechtskräftig.