Dem Gesundheitsamt des Landkreises wurde vom zuständigen Labor gemeldet, dass bei fünf Proben aus dem Landkreis Variationen des Coronavirus (VOC) nachgewiesen wurden. Um welche Form der Mutation es sich handelt – der britischen, der südafrikanischen oder der brasilianischen – steht noch nicht fest und wird derzeit untersucht. Die Fälle stehen – nach erster Analyse – nicht in einem Zusammenhang. Das Gesundheitsamt klärt derzeit die Details der Infektionen ab und ermittelt mögliche Kontaktpersonen – dies in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt geht bei Infektionen mit einer der Virusmutationen hinsichtlich der Quarantäne streng vor: statt der derzeit üblichen 10 Tage werden sowohl für die infizierte Person als auch für die Kontaktperson 14 Tage Quarantäne angeordnet, außerdem werden auch Kontaktpersonen 2. Grades in Quarantäne geschickt. Am Ende der Quarantäne muss ein negatives PcR-Ergebnis vorliegen.
Die Labore untersuchen nun vermehrt Proben auf das Vorliegen einer Mutation. Bei einem positiven Ergebnis (Mutation) erfolgt eine vertiefte Untersuchung, die eine Zuordnung der Virusvariante ermöglicht. Dieser Prozess ist nun bei den fünf Proben aus dem Landkreis im Gange.
Quelle: LRA WT