Aus der Rubrik, wenn der Aluhut zu sehr drückt… “Es gibt in der Deutschland GmbH keine Polizei, ich werde die Alliierten rufen!”. So in der Art muss es sich wohl abgespielt haben Aber lest selbst:
Offensichtlich weil er der Überzeugung ist, dass es die Polizei gar nicht geben würde, verweigerte ein 57-Jähriger die Vollstreckung des gegen ihn vorliegenden Haftbefehls. Zur Durchsetzung der Maßnahmen mussten die Einsatzkräfte die Fahrzeugscheiben einschlagen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten in der Nacht von Sonntag (10.03.24) auf Montag am Grenzübergang Rheinheim (Lkr. Waldshut). Ein 57-Jähriger wurde dabei auf der Ausreise in die Schweiz durch die Einsatzkräfte angehalten. Zur Kontrolle zeigte der Mann durch die halb geöffnete Fensterscheibe nur seine schweizerische Aufenthaltsbewilligung vor. Das Aushändigen verweigerte er und wollte zunächst die “Beamtenausweise” der Einsatzkräfte sehen. Nach dem diese ihre Dienstausweise zeigten, bedurfte es weiterer Aufforderungen und der Androhung von Zwangsmitteln, eher der deutsche Staatsangehörige seine Aufenthaltsbewilligung aushändigte. Die Überprüfung des 57-Jährigen ergab einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Als ihm dieser und die geforderte Geldstrafe in Höhe von 840 Euro eröffnet wurde verschloss der Mann das Fenster und verriegelte sein Fahrzeug von innen. In der Folge verweigerte der 57-Jährige jegliche Kooperation mit den Einsatzkräften, fertigte Foto- und Videoaufnahmen von diesen und äußerte die Alliierten rufen zu wollen. Zur Durchsetzung des Haftbefehls entschlossen sich die Einsatzkräfte nach wiederholter und mehrfacher Androhung von Zwangsmitteln zunächst die Seitenscheibe auf der Beifahrerseite einzuschlagen. Nachdem dies und der zuvor angedrohte Einsatz von Reizstoff zu keiner Mitwirkung des 57-Jährigen führte wurde auch die Seitenscheibe auf der Fahrerseite eingeschlagen. Dadurch konnten die Einsatzkräfte das Fahrzeug entriegeln und den Mann festnehmen. Durch die Bundespolizei wurde ein Strafverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen eingeleitet. Die geforderte Geldstrafe konnte er begleichen und wurde anschließend wieder auf freien Fuß entlassen. Eine ärztliche Behandlung aufgrund des Einsatz des Reizstoffs lehnte der 57-Jährige. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei wurden bei dem Einsatz durch Einsatzkräfte der Landespolizei unterstützt.
Quelle: Meldung der Bundespolizei