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Spätestens ab 23. August 3G Regel für viele Bereiche. Kostenlose Bürgertests enden zum 11. Oktober

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Corona-Pandemie weiter eindämmen

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen in den vergangenen Wochen wieder an. Wie sie sich weiter entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. „Jetzt haben wir genug Impfstoff und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag nach Beratungen von Bund und Ländern. Erfreulich sei, dass mehr als 80 Prozent der über 60-Jährigen geimpft seien und man davon ausgehen könne, dass auch bei der Delta-Variante die Impfwirkung sehr positiv ist, insbesondere bezüglich schwerer Verläufe.

Die Kanzlerin bat alle, die schon geimpft sind, in ihren Familien, Freundeskreisen oder Sportvereinen dafür zu werben, dass andere sich auch impfen lassen – „weil es einfach ein Schutz für uns alle ist, nicht nur für den Einzelnen“, so die Kanzlerin. Das Impfen sei ein Beitrag für die Gemeinschaft, den jeder Einzelne leisten könne.

Bund und Länder vereinbarten unter anderem:

  • Spätestens ab dem 23. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre. Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
  • Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

Lese die Beschlüsse von Bund und Ländern hier  im Wortlaut PDF, 75 KB, nicht barrierefrei .

Quelle: Bundesregierung Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

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