Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen! Somit ist der Weg frei für die bundesweit einheitliche Corona-“Notbremse”. Gegenüber der bereits in Baden-Württemberg gültigen Notbremse wird sich bei Inkrafttreten z.B. die Uhrzeit der Ausgangsbeschränkungen (dann ab 22 Uhr) ändern. Zudem soll dann zwischen 22.00 und 24.00 Uhr die “im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine” erlaubt werden. Also zum Beispiel Joggen oder Spazierengehen ohne Begleitung!
Mehr Infos folgen.
Der Bundestag hat soeben mit folgenden Stimmen die Änderung beschlossen:
342 – ja Stimmen
250 – nein Stimmen
64 – Enthaltungen
Alle Details/Infos zum Gesetz findet ihr unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-infektionsschutzgesetz-834802
Bild: Youtube / Bundestag